Auf Grund der EU-Verordnung 2021/2117 müssen Weine und aromatisierte Weinerzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden, eine Nährwertdeklaration sowie eine Zutatenliste entweder in gedruckter Form oder als “E-Label“ mittels QR-Code auf dem Etikett aufweisen.